Kopien Fahrzeugschein SRT-4 + TÜV Kreativität und Probleme

    • Offizieller Beitrag

    Hier ist der richtige Platz für Kopien von Fahrzeugscheinen SRT-4,
    damit wir mal sehen, was bei anderen so eingetragen ist und damit Neulinge was zum Vorzeigen haben.
    Bitte dazuschreiben, ob Original oder Neon-Motorumbau!
    Am besten FIN und Adresse unkenntlich machen....


    Unklare Eintragungen lösen wir auf!



    Weiterhin sammeln wir hier bekannte und immer wieder auftauchende Probleme bei der Europäisierung.

  • [Blockierte Grafik: http://img59.imageshack.us/img59/5761/schein1.th.jpg]
    [Blockierte Grafik: http://img245.imageshack.us/img245/8576/schein2.th.jpg]



    Organspenders SRT-4 Baujahr Januar 2005
    wichtigste Details:
    - eingetragen Originalscheinwerfer mit Typ-Bezeichnung
    - keine Angabe CO2-Ausstoß
    - unkorrekte Leistungsangabe
    - kleines Kennzeichen eingetragen
    - Seitenmarkierungsleuchte vorn als Blinker
    - Rückstrahler hinten erforderlich
    - Mitführpflicht Ersatzleuchtmittel für Scheinwerfer
    - Reifen 205/50R17 84W <-- Originalbereifung SRT-4
    - auch zugelassen 225/40R18 84W - perfekt gleicher Abrollumfang!

  • So Legoman!
    Dann Tipp dir mal die Finger wund
    und erklär mal die ganzen abkürzungen!!!



    MfG


    Edit:
    Im Endeffekt ziemlich das gleiche wie beim Organspender
    SRT-4 Bj. 2004
    - Scheinwerfer mit Typbezeichnung und Auflage 2 Ersatzbirnen mitzuführen
    - Leuchtmittel ohne Zulassung - sprich: alles ist möglich
    - Rückstrahler
    - keine Leuchtweitenregulierung
    - kleines Kennzeichen
    - bissi Kleinkram zu US-Standart, Kontrolleuchten und so
    - Eibach Fahrwerk
    - Serienreifen 205/50/17
    - KEINE Angabe über einen besonderen Endschalldämpfer als Auflage!
    - 74dB...
    - keine CO2-Angabe
    - natürlich auch ganz entspannt den Stage 3, großen Turbo, CAI und all die anderen Umbauten unterschlagen...


    Der VIN-Decoder sagt aus:
    Country Of Origin: Belvidere, IL (USA)
    Make: Dodge
    Vehicle Type: Passenger Car
    Passenger Safety Options: Active Restraints, Dual Front Airbags
    Vehicle Line: Neon LHD [US/ Canada]
    Series: SRT-4 [US]
    Body Style: Sedan
    Engine Type: 2.4L DOHC Intercooled Turbo
    Check Digit: 3
    Model Year: 2004
    Assembled In: Belvidere, Illinois - US/Canada/Export - MATCHED
    Number Of Car Built On Line: 643504
    Check Digit Verification: Mismatch of checkdigit 1 and VIN value: 3

    • Offizieller Beitrag

    meins:


    man beachte den Fahrzeugtyp!!!


    [Blockierte Grafik: http://lh3.ggpht.com/_08Eqp0neK6c/S_QkLu7gA6I/AAAAAAAAJGM/zAyt-odMKE4/s800/P1120206.JPG]


    [Blockierte Grafik: http://lh6.ggpht.com/_08Eqp0neK6c/S_QkOYHk6bI/AAAAAAAAJGQ/vNsTyQC1ZwM/s800/P1120209.JPG]


    SRT-4 Bj. 2004
    - Zusatzrückstrahler
    - Blinker hinten gelb
    - Abblendlicht ohne Leuchtweitenregulierung
    - zusätzlich eingeschlagene FIN
    - kleines Kennzeichen hinten
    - CO2 219Gramm
    - keine Auflage über einen anderen Schalldämpfer...
    - Bereifung 215/45/17 - wie auch immer die da drauf kommen, der Abrollumfang sollte nicht der gleiche sein wie bei den originalen...


    Auf jeden Fall fehlt in meinem ein Hinweis zur Beleuchtung "Wirkung in etwa nachgewiesen", dafür aber keine Bestimmungen über Scheinwerfertyp und Ersatzbirnen.
    Die ganzen Fahrzeugangaben sind wesentlich vollständiger als bei euren - aber dafür wurde im Anhang gespart...
    Aber ich interpretier das mal so: Im Anhang werden ja nur Auflagen, Extras und Veränderungen eingetragen - und was da nicht eingetragen ist, soll eben original sein...


    Mein VIN-Decoder sagt das gleiche aus wie bei Flo - die Wagen sind ja auch am gleichen Tag erstzugelassen, meiner ist nur 34 Fahrzeuge früher vom Band gerollt!!!

    • Offizieller Beitrag

    "BETÄTIGUNGSEINR.,KONTR.-LEUCHTEN,ANZEIGER NICHT N. 78/31/6/EWG(39A/1)"


    Dieser Eintrag in Organspenders Schein bedeutet, dass die Betätigungseinrichtungen und Kontrollleuchten anders aussehen dürfen, als dies in Europa üblich ist - und bezieht sich in deinem Fall auf die Nebelschlussleuchte.
    Die Abkürzungen können abweichen, siehe die anderen Fzg.-Scheine



    Zitat


    §39a Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger


    (1) Die in Personenkraftwagen und Kraftomnibussen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen - ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen - eingebauten Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger müssen eine Kennzeichnung haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.


    Aber wo findet man nun den Anhang zu dieser Vorschrift? Nirgendwo...
    Blöd...


    Na ja, es gibt ne amtsdeutsche Beschreibung (hier: Nebelscheinwerfer!):


    Kurz zusammengefasst:
    So wie im Bild dargestellt muss die also bei uns nicht aussehen. Ein beliebiger Schalter und ne orangene LED oder irgendwas reicht also aus.


    [Blockierte Grafik: http://www.pagt.de/vitara/_medien_vi/_umbauten/lampentraeger/05.jpg]




    übrigens:


    Zitat

    Rote Blinker hinten sind an Fahrzeugen, die vor dem 1.1.1970 zugelassen wurden, erlaubt. Für Fahrzeuge, die später zugelassen wurden, ist eine Ausnahmegenehmigung (von der Behörde) erforderlich. Diese wird jedoch heute nicht mehr erteilt .Wenn die Ausnahmegenehmigung bereits erteilt wurde, gilt sie weiterhin.
    Die Feststellung der "Etwa-Wirkung" und Ausnahmegenehmigungen werden im Fz-Brief eingetragen.


    Rote Blinker sind bei Neu oder Wiederzulassung nur noch für Oldtimer möglich. Es gibt sogar schon Gerichtsurteile, bei denen Fahrer von rot blinkenden US-Cars eine Unfall-Teilschuld erhalten haben.


    Wer übrigens ohne (alte) Eintragung mit roten Blinkern fährt und nur zum TÜV Termin mal kurz auf gelb umrüstet, der fährt ohne Betriebserlaubnis und somit ohne Versicherung.


    Mit roten Blinkern hinten hättest du sowas im Schein stehen:


    [Blockierte Grafik: http://img19.imageshack.us/img19/6503/15012010163237.jpg]

    • Offizieller Beitrag

    "SEITENMARK.-LEUCHTEN.M.INTEGR.RÜCKSTR.V.GELB ALS FRAZ GESCH.HI.ROT"


    Oh nein liebe Leute, auch das erlaubt keine roten Blinker.
    Dieser Teil bezieht sich nur auf die Seitenmarkierungsleuchten - und die
    - haben einen integrierten Rückstrahlern,
    - leuchten vorn gelb und sind als Blinker geschaltet und
    - leuchten hinten rot.



    Hinten hat der Neon keine eigenständige Seitenmarkierungsleuchte.
    Die ist im Rücklicht integriert, im Reflektor ist eine Aussparung an der Seite, damit das rote Licht nicht nur nach hinten leuchtet sondern auch gleichzeitig punktuell zur Seite. Die Funktion wird sozusagen miterfüllt...


    [Blockierte Grafik: http://img82.imageshack.us/img82/7898/openay1.jpg]



    Umbau auf orange Blinker hinten:


    <!-- l --><a class="postlink-local" href="http://www.neonowners.de/viewtopic.php?f=12&t=5529">viewtopic.php?f=12&t=5529</a><!-- l -->

    • Offizieller Beitrag

    Die Deutschen haben eine ganz andere Vorstellung von Sicherheitsgurten als die Amerikaner.
    Der deutsche Gurt funktioniert nach dem Fliehkraftprinzip, ein schnelles Ziehen bewirkt ein Einrasten des Gurtfängers.
    Das ist ganz schlau, bewirkt allerdings auch ein Hakeln des Gurtes bei zu schnellem Anschnallen, auf Kopfsteinpflaster und so weiter.
    Das ist dem komfortverwöhnten Amerikaner zu doof.
    Deren Gurte funktionieren ein wenig anders, nämlich nur beim Bremsen.
    Technisch kann ich das nicht erklären (da verschiebt sich irgendwas innendrin, bei älteren Fahrzeugen ne kleine Kugel), aber bei stillstehendem Fahrzeug kann der TÜV-Prüfer da so lange dran zerren, wie er will, die Gurte werden nicht einrasten - und somit gibt es einen Mängeleintrag oder eben kein Vollgutachten.
    Der Prüfer wird den Einbau neuer Gurte verlangen.
    Ob er das aus technischem Unverständnis oder Boshaftigkeit tut, sei mal dahingestellt.


    Die Erlösung?


    Ladet den Prüfer doch einfach mal auf ne kleine Probefahrt ein, kurz bremsen und dabei am Gurt ziehen - und wie durch Zauberei funktioniert er plötzlich!



    Noch ein paar Argumentationshilfen:



    §35a Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder
    (1) ...
    (2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein.
    (3) Die in Absatz 2 genannten Kraftfahrzeuge müssen mit Verankerungen zum Anbringen von Sicherheitsgurten ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
    (4) Außerdem müssen die in Absatz 2 genannten Kraftfahrzeuge mit Sicherheitsgurten oder Rückhaltesystemen ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
    ...
    (7) Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme müssen so eingebaut sein, daß ihr einwandfreies Funktionieren bei vorschriftsmäßigem Gebrauch und auch Benutzung aller ausgewiesenen Sitzplätze gewährleistet ist und sie die Gefahr von Verletzungen bei Unfällen verringern.
    ...



    Anhang:
    Zu § 35a (3, 6 und 7) ist anzuwenden: Anhang I, Abschnitt 1, 4 und 5 Anhang II und III der Richtlinie 76/115/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Verankerungen der Sicherheitsgurte in Kraftfahrzeugen (ABl. EG 1976 Nr. L 24 S. 6), usw...
    Zu § 35a Abs. 4, 6, 7 und 12 ist anzuwenden: Anhang I, Abschnitte 1 und 3, Anhänge XV und XVII der Richtlinie 77/541/EWG des Rates vom 28. Juni 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sicherheitsgurte und Haltesysteme für Kraftfahrzeuge (ABl. EG Nr. L 220 S. 95), geändert durch die... usw ...


    So, und was findet sich jetzt in der EU-Richtlinie 76/115/EWG? Hauptsächlich nur Anbauvorschriften.


    1.3. " Sicherheitsgurt ( Gurt ) " eine Anordnung von Gurten mit Verschluß , Verstelleinrichtung und Befestigungsbeschlägen , die in einem Fahrzeug verankert werden kann und so beschaffen ist , daß sie die Gefahr von Verletzungen ihres Benutzers im Falle eines Zusammenstosses oder plötzlicher Verzögerungen des Fahrzeugs verringert , indem sie die Bewegungsfreiheit des Körpers des Benutzers einschränkt .
    1.4. " Gurtführung " Vorrichtung zur Anpassung des Sicherheitsgurts an die Stellung seines Benutzers
    1.5. " Effektive Verankerung " der gemäß den Vorschriften der Nummer 4.4 zur Bestimmung des Winkels , den jedes Gurtteil in bezug auf den Benutzer bildet , benutzte Punkt


    Meeeh, insgesamt nicht viel, die Prüfpunkte beziehen sich vor allem auf die Verankerung der Gurte und die Prüfung der Befestigungspunkte.
    Die nichtamtliche automatische Übersetzung wimmelt jedenfalls von schwurbeligen Begriffen (sterben ist da jemandes Lieblingswort, das norwegische Original ist sicher spannend...)
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://translate.googleusercontent.com/translate_c?hl=de&langpair=en%7Cde&u=http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do%3Furi%3DCELEX:31976L0115:DE:HTML&rurl=translate.google.de&usg=ALkJrhiu6rDAaQhdakDKrPYFzvNVC-CKTw">http://translate.googleusercontent.com/ ... zvNVC-CKTw</a><!-- m -->



    Wie muss aber so ein Gurt beschaffen sein? RiLi 77/541 verweist nach Angaben KBA auf ECE-Regelung 16.
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.kba.de/nn_231428/DE/Fahrzeugtechnik/Typgenehmigung/InformationssystemTGV/1999/11__99__deut__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/11_99_deut_pdf.pdf">http://www.kba.de/nn_231428/DE/Fahrzeug ... ut_pdf.pdf</a><!-- m -->


    Wer mehr wissen will, kann es sich gern kaufen:


    ECE Nr. 16 - ECE-REgelung Nr. 16 – Sicherheitsgurte Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der I. Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Kinder-Rückhaltesysteme und ISOFIX-Kinder-Rückhaltesysteme für Kraftfahrzeuginsassen II. Fahrzeuge mit Sicherheitsgurten, Rückhaltesystemen, Kinder-Rückhaltesystemen und ISOFIX-Kinder-Rückhaltesystemen
    DIN A4, 150 Seiten, gelumbeckt, 4-Loch-Bohrung, Bestell-Nr.: B 3516 | € 25,00


    Aber auch das richtet sich nur an Hersteller von Sicherheitsgurten, die für ihr Produkt eine europäische Typgenehmigung erhalten wollen.


    Die EU-Rechtslage hilft uns also erstmal nicht weiter und auch sonst findet sich nichts darüber, auf welche Art und Weise Gurtaufroller zu funktionieren haben.
    Aber falls jemand was besseres findet - immer her damit!


    Aber - der SRT ist nun mal nicht für den europäischen Markt konzipiert, dementsprechend sind auch viele Teile nicht entsprechend EU-Richtlinien eingebaut.
    Das macht aber prinzipiell nix - denn dafür gibt es ja ein Sondergutachten.
    Und bezüglich neuer Gurte kann ich gern den Grundsatz der Vehältnismäßigkeit auseinanderpflücken:


    Sowohl die Beschaffung neuer Gurte als auch eine Probefahrt sind geeignete Mittel.
    (Wir gehen davon aus, dass die eingebauten Gurte ihre bestimmungsgemäße Funktion erfüllen, also den Fahrgast im Falle einer Vollbremsung oder eines Unfalls sicher zurückhalten. Bei tatsächlich kaputten Gurten sieht das natürlich anders aus!)
    Neue Gurte (und wir gehen selbstverständlich von neuen Gurten und Einbau in einer Fachwerkstatt aus, da ja gebrauchte Sicherheitsgurte nicht eingebaut werden sollen - wenn es nicht sogar ein Verbot gibt) kosten wieviel? Doch sicherlich ein paar Hundert Euro, oder?
    Die Überprüfung der eingebauten Gurte kostet eine kurze Probefahrt auf dem Gelände der Prüforganisation, eine Fahrt im
    öffentlichen Verkehrsraum ist nicht erforderlich, somit entfällt auch ein Kurzzeitkennzeichen.
    Die Anordnung des Einbaus neuer Gurte ist demnach schon nicht mehr mildestes Mittel, also nicht mehr erforderlich.
    Die Verhältnismäßigkeit ist an dieser Stelle schon nicht mehr gegeben.
    Die Mittel-Zweck-Relation (Einbau neuer Gurte gegenüber Erfordernis zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr) mag gegeben sein, aber da die Prüfung schon an der Wahl des geringsten Mittels scheitert, ist eine Anordnung zum Einbau neuer Gurte insgesamt nicht verhältnismäßig.
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat Verfassungsrang.
    Eine entsprechende Anordnung der Prüfbehörde wäre somit als rechtswidriger Verwaltungsakt zu betrachten.


    Der Prüfer hat also keinesfalls die freie Wahl, ob er sich mal kurz in dein Auto setzt oder dir tief in die Tasche greift!


    Fazit: Lasst euch nicht jede Entscheidung des Prüfers gefallen, die "Halbgötter in blau" haben keine Allmacht!

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