H4 auf Xenon Umrüstkit

  • Hallo Zusammen,


    Ich habe Unseren 99er Neon 1 von H4 auf einen H4 Xenon Umrüstkit umgebaut, wenn man bei dem Aufwand überhaupt von Umbau reden kann.


    Ich habe mir bei eBay einen Hi/Lo Beam Xenon auch Bi- Xenon genannt, Umrüstkit für 21.- Euro gekauft.


    So sieht die Lampe aus.

    In meinem Fall habe ich eine 4300 K gekauft da die 6000 und höher zwar ein weißeres Licht machen aber nicht wirklich weiter leuchten. Zudem erhällt es den Karakter aus alten Zeiten.


    Der Riesen Vorteil ist dass man nichts umbauen muss oder Kabel neu ziehen oder sonstwas.
    So sieht der Kit aus wenn er zusammengesteckt ist.



    Alles was zu tun ist:
    H4 Lampe ausbauen, was leider nicht so einfach ist wie man meinen könnte, da einiges im Weg ist um den Verschluss der H4 Birne auf zu bekommen.
    Aber mit viel Geduld und etwas fluchen geht es dann doch. ;) :D


    Dann muss man jedoch die Xenon Birne etwas Umbauen


    Man löst die Beiden Schrauben der Leuchtabdeckung und und entfernt dann die H4 Halterung, dann stülpt man die H4 Befestigung welche zuvor an der H4 Birne waren korrekt drüber wie sie auch schon auf der H4 Birne montiert war. Im Anschluss die Beiden demontierten Teile wieder anbauen.
    Ich habe das leider nicht fotografiert jedoch ist es wirklich sehr einfach zu machen.


    Nun ist die Xeneon-Lampe so weit dass sie eingebaut werden kann.
    Birne wieder einsetzen und den Haltering wieder festderehen.
    Das ist wieder mit viel Geduld und etwas Fluchen dann doch zu schaffen... ;) :D


    die Teile passen recht gut hinter den Scheinwerfer und man kann alles recht gut verstauen.
    Klar man sieht dass etwas neues da ist und ob der TÜV das sieht wird sich zeigen.
    Zum Schluss noch das H4 Kabel an den H4 Stecker angeschlossen, das Ganze auf der zweiten Seite auch noch vollzogen und fertig ist die Sache.
    Ich habe alles in Allem bei -5Grad bei offener Garage ca. 1 Stunde gebraucht. geübte schaffen das sicher in 30 Minuten.


    Und so sieht das Ergebnis aus.
    Bild 1 ist H4 Lampen



    Bild 2 sind die Xenon Lampen


    Beide Bilder sind Abblendlicht.


    Es ist wirklich ein riesen Unterschied des Lichtes speziell beim Fahren im Vergleich zu den H4 Lampen.
    Und das Ganze mit fast keinem Aufwand.


    Sollte der TÜV tatsächlich was dagegen haben ist der Rückbau in Windeseile erledigt.
    Und nach dem TÜV wieder Rück-Rückgebaut....


    Unser Stratus und Dodge wird das auch bekommen das ist sicher.


    Ich kann diese Lampen wirklich empfehlen.
    Let The Good Times Roll
    Chris

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    4 Mal editiert, zuletzt von US-Classics ()

  • Die Lampen sind nur in Deutschland nicht erlaubt im Rest der EU sehrwohl

    8o und weil in anderen Ländern das Tragen und Nutzen von Waffen eingeschränkt erlaubt ist, rüsten wir jetzt alle auf und ballern alle ab die unser Grundstück unerlaubt betreten. :thumbup:


    US-Classics: du scheinst doch gewaltig einen an der Waffel zu haben! :/ Wenn die Leuchtmittel keine E-Prüfzeichen haben (spätestens dann nicht mehr nach dem drann rumgefummelt wurde), dann dürfen diese in der gesamten EU nicht verwendet werden! Die E-Prüfzeichen auf den PKW Scheinwerfern gelten auch nur in Verbindung mit dem korrekten Leuchtmitteln.


    Vieleicht machst du dich erst mal richtig schlau bevor du hier so einen Schwachsinn und Pöbeleien verzapfst. Leute wie du sorgen dafür dass dieses Fahrzeug und ggf. amerikanische Autowaagen in Deutschland einen scheiß Ruf bekommen.

  • Aber wenn es eine E-Prüfnummer hat, dann sind sie in ganz Europa zugelassen, da gibts nix dran zu rütteln, somit auch in Deutschland würde ich mal ganz stark von ausgehen.


    Ich würde einfach mal zum Tüvi hin und mit dem drüber quatschen, dann mal Leuchtweite und Lichttest mit ihrem tollen Rollkästchen machen lassen oder in der Werkstat schnell mal.
    Wenn das alles soweit passt, wird der Tüvi dir warscheinlich grünes Licht geben.

  • @Rox341
    Offen gestanden will ich mit dem TÜV nichts Regeln, wer lange Ami fährt weiß wie der TÜV auf Amis eingestellt ist und da brauch ich nicht das auch noch.


    Es ist ein CE wie auch ein E13 Zeichen (Luxemburg) drauf sowie die nötigen Nummern der Genehmigungen insofern diese richtig sind und nicht erfunden, das kann ich beim besten Willen nicht prüfen.
    Es sind D1S Birnen wie sie schon seit fast 20 Jahren verbaut werden, jedoch Bi-Xenon somit Fern und Abblendlicht in Einem.


    Als nächstes müsste ich eine Waschanlage nachrüsten (laut ECE-Regelung 48) was ebenso unsinnig ist.
    Mein 2001 Cadillac Seville STS wurde zu 80% in den Staaten mit Xenon verkauft, kein einziges wurde in den Staaten mit Scheinwerferreinigungsanlage ausgeliefert.
    Meiner, da er für Deutschland bestellt wurde hat diese bekommen nur weil ganz Schlaue meinen es sei nötig.
    Ich habe viele Sevill's in den Staaten gesehen keiner hatte ein Problem mit den Scheinwerfern nur weil die Birnen über 2000 Lumen haben.
    Was ein Unsinn!!!!
    Selbst deutsche Fahrzeuge welche Xenon haben und in die Staaten gehen haben keine Reinigungsanlage.
    Somit ist der Irrsinn in diesem Bereich komplett.


    Da brauch ich keinen Segen vom TÜV


    Auszug aus dem Gesetzbuch:


    Bauteile mit ECE-Kennzeichnungen, z.B. E1 (1 steht für Deutschland) E13 für Luxemburg, dürfen in Deutschland und Österreich ohne TÜV-Gutachten oder Abnahme am Fahrzeug betrieben bzw. eingebaut werden. Jedoch mit Einhaltung der Rahmenbedingungen. Was in diesem Fall die Scheinwerferreinigungsanlage ist.


    §21a als Auszug, Quelle Stvzo, Fasssung von August 2013:
    § 21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften.
    (1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgerührt worden ist. § 22 a bleibt unberührt.
    (1 a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.
    (2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1 a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".



    Nun gute Nacht
    Chris

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    • Offizieller Beitrag

    Man kann sich die Richtlinien auch so hin reden wie sie einem passen. Das ist eindeutig verboten in einem Halogen Scheinwerfer.


    Hatte ich vor gut 10 Jahren auch mal verbaut, viel zu hell und man blendet grausam. Hätte auch jeder Polizist sofort erkannt und mir die Karre stillgelegt.
    Daher ist es im Müll gelandet.


    Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

  • Wenn es einen Xenon Umrüstkit für einen Halogenscheinwerfer gibt mit E Zeichen, dann kann ich als Verbraucher davon ausgehen dass es auch für einen Halogenscheinwerfer erlaubt ist.
    Ich bin auch immer noch davon überzeugt, dass man die Teile unter sich vergleichen muss und nicht alle verurteilt.
    Pauschalisieren ist zwar einfach doch nie für alles Richtig.


    Wie schon gesagt wenn sie blenden dann müssen sie raus da bin ich dabei, aber das tun diese nicht.


    Es liegt evtl. auch daran, dass ich 4300 Kelvin Birnen verbaut habe und keine 6000er oder gar 10000er
    Es sind auch die 35Watt und nicht die 55 Watt das macht sicher auch noch etwas aus.
    Vielleicht sind die Blender diejenigen welche immer das Maximum herausholen müssen.
    55 Watt und 10.000 Kelvin mal sehn ob es mir die 25 Euro wert sind um diesen Test mal zu machen.

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    Einmal editiert, zuletzt von US-Classics ()

    • Offizieller Beitrag

    Du musst ja danach gehen wofür die Scheinwerfer ihre Bauartgenehmigung haben, und diese sind eben nur für Halogen. Da gibts auch wenn du die automatische Leuchtweitenregulierung und eine Reinigungsanlage nachrüstest keine Abnahme beim TÜV.
    Klar von der Ausleuchtung und der Optik war ich auch begeistert....


    Die einzige Möglichkeit ist wenn du auf Bauartgenehmigte Xenon Linsen mit automatischer Leuchtweitenregulierung und Reinigungsanlage umbaust. Dann lichttechnische Gutachten in Karsruhe erstellen.
    Leider sind dann 5000 Euro weg :P


    Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

  • Ja ne is klar ......


    Ich seh schon Neuigkeiten sind nix für Euch.
    Wenn das das Niveau hier ist bin ich raus.

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  • Ich hab nun doch nochmals etwas Recherchiert.


    Wenn ein Produkt in Deutschland erworben wird, dann zählt ausschließlich das Produkt selbst und nicht was der Verkäufer beschreibt im Positiven wie auch im Negativem.
    Somit auch wenn der Verkäufer sagt dass es keine Zulassung hat auf dem Produkt aber die Angaben vorhanden sind dann hat es auch eine Zulassung und umgekehrt.


    Als Verbraucher muss ich schauen ob die Produkte die ich verwende eine entsprechende Norm ausweisen wie CE und E Nummer wie auch Nummern für Gutachten.
    Man ist nicht verpflichtet diese Gutachten zu prüfen oder mit sich zu führen dazu stehen die Nummern auf dem Produkt.


    Halogenscheinwerfer benötigen eine Bauart genehmigte Lampe nicht mehr und nicht weniger.
    Da der Umrüst Kit als Set verkauft wird und die Birnen einen H4 Sockel haben ist klar ersichtlich dass die Birnen durch eines der 5 Gutachtennummern als Bauart genehmigt geltend gemacht wurden.
    Sonst hätte ja das Set keine E Nummer bekommen das Set gibt es nur mit Xenon Lampen.


    Wenn man die Birne anschaut, dann ist diese auch anders als die Standard Xenon Lampen diese haben einen Schirm welcher das direkte Strahlen nach vorne verhindert und somit die Xenon Scheibe nicht beötigt, die Leuchtkraft wird wie auch die H4 Birne an den Reflektor gestrahlt, mit dem Ergebnis mehr Licht gibt besseres Licht.
    Da es keinen Hinweis im Set gibt auf die Nachrüstung einer Scheinwerferreinigungsanlage darf man davon ausgehen, dass auch dieser Punkt mit einem der 5 Gutachtennummern geklärt ist, da ansonsten das Set nur mit Scheinwerferreinigungsanlage verkauft werden würde.


    Somit erfüllt das Produkt alles was nötig ist um ganz legal eingebaut und betrieben zu werden.


    Um dem Pauschal Vorurteil vorzugreifen, selbstverständlich muss man vor der Nutzung auf der Straße prüfen ob die Scheinwerfer blenden, jeoch muss ich das auch tun wenn ich mir neue H4 Birnen einbaue.
    Somit wenn diese nur besseres Licht machen und nicht blenden spricht nichts gegen eine Nutzung.


    Ich habe nun keine Bedenken mehr diese Umrüstkits zu verbauen.


    @Admin
    Sorry aber der Hinweis €5000.- für besseres Licht auszugeben für ein Fahrzeug was gerade mal €1000.- kostet ist sinnfrei.
    Zudem ist das EU Recht ganz klar auf meiner Recherchenseite.
    Man muss nichts in Karlsruhe mit einem Gutachten prüfen lassen, dazu gibt es ein E Zeichen.


    Klar jetzt wird es wieder heißen alles selbst so ausgelegt dass es für einen passt und alles nur gelaber.


    Tja genau das ist es was ich auch Euch sage alles was ich in diesem Post als Antworten bekommen habe ist nur gelaber.
    Keine einzige Antwort war produktiv es gab nur pauschale Aussagen ohne Inhalt mit verweisen auf den TÜV den eh jeder kennt oder gleich zu Beginn Androhung von Gewalt, welche leider noch nicht einmal vom Administrator gerügt wurde im Gegenteil diese Aussage wurde sogar noch geliked leider sieht man nicht wer den Like geklickt hat.
    Diese Androhung wird laut § 241 StGB - Bedrohung wie folgt geahndet.
    "Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten
    VERBRECHNENS bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."


    Traurig dass soetwas in einem Forum geduldet wird.
    Ich werde diesen Thread auch an das Impressum weiter leiten denn mich würde ja schon interessieren ob der Admin auch der Owner ist.
    Als Owner kann er soetwas nicht dulden, wenn doch werde ich das an die Schiedsstelle weiter geben.


    Sorry aber mich stört diese Ignoranz dass offenbar jemand einen bedrohen darf und niemand sagt etwas dagegen.
    Im Gegenteil es wird sogar noch unterstützt. Ich bin geschockt was hier abgeht.


    Ich kämpfe für eine bessere, gewaltfreie Kommunikation.


    Chris

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  • Noch ein Nachtrag was wiederum die Erlaubnis von Xenon in Reflektorscheinwerferen wie Halogen erlaubt.


    Was genau bedeutet die Bezeichnung „D1S“ bei Xenonbrennern?
    Die Zahl dient der Typenbezeichnung der Steckverbindung. Das S steht für die Art des Glaskolbens. Es gibt sowohl S als auch R Glaskolben. Der Buchstabe R heißt, dass der Xenonbrenner für Scheinwerfer mit Reflektor-System geeignet ist. Xenonbrenner mit einem S sind hingegen für Scheinwerfer mit Linsensystem gedacht.
    Hier der Link wo mehr steht.
    http://xenonbrenner.net/d1s/


    Das Set hat extra auch den Hinweis drauf dass es D1R Lampen sind.

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  • Nur weil der TÜV es schreibt ist es noch lange nicht Rechtens.
    Ich habe genügend §21 Gutachten mit meinen Fahrzeugen hinter mir um zu Wissen was der TÜV gerne hätte, aus welchen Gründen auch immer, und was ich trotzdem laut EU Recht bekommen habe.
    Sorry aber das ist Halbwissen.


    Deutscher TÜV ist nicht EU Recht!!!!!
    Zudem geht der TÜV in diesem Beitrag in keiner Weise auf die mit E Zeichen versehenen Geräte ein.
    Aussage TÜV Nord:
    "Ein Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung nur in Verbindung mit einem bestimmten Lampentyp."
    Eine D1R ist genau für diesen Lampem Typ.


    Diese Geräte müssen laut EU Recht erlaubt sein da ein E Prüfzeichen vorhanden ist.
    §21a als Auszug, Quelle Stvzo, Fasssung von August 2013:
    § 21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund
    internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften.
    (1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat.


    Die Betriebserlaubnis erlischt aufgrund der E Prüfzeichen eben nicht, ebenso wenig wie die Versicherung.


    Wenn Du einen After Market Scheinwerfer in Dein Auto einbaust und der hat ein E Prüfzeichen dann hast Du weder eine ABE noch erlischt irgend etwas.
    Das Gleiche gilt für alle E geprüften Teile incl. Lampen.
    Interessant ist auch dass sich niemand darum kümmert bei schwarzen Rückleuchten welche in meinen Augen alles Andere als Sicher sind. Hier sind dann auf einmal die E Zeichen ganz Egal oder ganz Wichtig (wenn vorhanden) je nach Hersteller.
    Da jeder für sich entscheiden muss ob er nicht gesehen werden will ist es mir egal ob er das Risiko übersehen zu werden eingeht.


    Ich liebe US-Classics aber ich sperre mich nicht der Neuerungen welche das Fahren angenehmer machen.

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    • Offizieller Beitrag

    ich gehe jetzt ein letztes mal drauf ein.


    Ein Halogenscheinwerfer besitzt eine Bauartgenehmigung für Halogen Leuchtmittel mit E Prüfzeichen. Ein Xenon Leuchtmittel egal ob mit ABE, E Zeichen, Tüv Gutachten oder sonst was hat nichts in diesem Scheinwerfer verloren.
    Desweiteren müsstest du erst den Prüfbereicht zu dem E Prüfzeichen auf deinen Leuchtmitteln durchlesen um überhaupt zu wissen auf was sich dieses Prüfzeichen bezieht und mit welchen Fahrzeugen getestet wurde.


    Was ich aber am meisten bei Xenon Kits für 25 Euro vermute, da hat ein schlauer Mensch in China sich gedacht, kleben wir mal ein Prüfzeichen drauf für den europäischen Markt. Scheint ja zu klappen.


    Übrigens ist es die 19.2er Abnahme bei US Fahrzeugen die bereits eine deutsche Zulassung haben. Die 21er bezieht sich auf eine Vollabnahme, und selbst dort müssen Xenon Scheinwerfer rausgeschmissen werden die nicht dem Deutschen Recht entsprechen, was die EU hier sagt ist scheiß egal.


    Wir fassen zusammen:
    1. selbst gebasteltes Xenon Licht mit E Prüfzeichen
    2. Halogen Scheinwerfer
    3. keine Reinigungsanlage ( im Winter werden die Scheinwerfer zufrieren und sich nicht selbstständig enteisen können da zu kalt )
    4. keine automatische Leuchtweitenregulierung ( du wirst jeden Blenden )


    Diese Punkte zeigen weiterhin, nicht zulässig n der StVZO. Keine Betriebserlaubnis und kein Versicherungsschutz


    Desweiteren bitte ich dich jetzt es zu unterlassen Rechtstexte die du nicht verstehst hier zu posten und irgendwie auszulegen.
    Ich soll Pöpeleien bestrafen, aber solche Posts in Ruhe lassen wodurch ein Autofahrer der dir glaubt im Falle von einem Unfall seine Existenz verliert?
    Und wenn du dir so sicher bist, ich zahl dir gerne den Beleg wenn dir der TÜV bestätigt das es legal ist :D

    • Offizieller Beitrag

    1. Wir verhalten uns jetzt bitte alle wieder normal und freundlich.
    2. Es findet keine Zensur statt. Trotzdem habe ich einige Beiträge gelöscht. Klärt eure persönlichen Befindlichkeiten persönlich. Wenn ihr euch nicht leiden könnt, dann redet nicht miteinander. Austrittsdrohungen sind überflüssig und albern.
    3. Nicht jedes Teil mit einer E-Nummer ist auch zugelassen. Nummern werden gefälscht, Gutachten werden gefälscht etc., die Chinesen drucken auf ihre Plagiate die Prüfzeichen natürlich auch mit drauf. Nicht jede Eintragung in den Fahrzeugpapieren begründet einen Präzendenzfall. Eine unrechtmäßige Eintragung ist auch ruckzuck wieder gelöscht. Gleiches gilt für in Deutschland nicht tragbare Gutachten. (Wenn in der Tschechei Tönungsfolien mit entsprechenden Prüfzeichen für die vorderen Seitenscheiben angeboten werden - dann bedeutet das noch lange nicht, dass die auch hierzulande für diesen Zweck zulässig wären!)
    4. Die Rahmenbedingungen für legales Xenon sind in Deutschland ziemlich klar abgesteckt. Ja, die automatische Höhenkontrolle ist völlig dämlich und die Scheinwerferreinigungsanlage ist offenbar eine Erfindung der Reinigungsmittelmafia. Ändert aber nichts an der Rechtslage. Und auch ein Vergleich mit amerikanischer Rechtslage hilft nicht im geringsten. Mir wäre zumindest keine Möglichkeit des Nachrüstens von Xenon in Reflektorscheinwerfer bekannt. Denkbar ist allenfalls das Nachrüsten der Scheinwerfer mit kompletten Xenon-Leuchteneinheiten (Träger und Linse). Funktioniert aber nur bei glatten Scheinwerfergläsern. Und auch wenn wir uns das nicht so wünschen, bleibt der amtlich anerkannte Sachverständige immer noch Prüfbehörde. Daran gibt es nichts zu rütteln.
    5. Wir sind alle total die Auskenner in unseren Bereichen und machen das teilweise schon seit vielen Jahren. Daran gibt es ebenso wenig zu rütteln.
    6. Illegale Umbauten sind Geschmackssache. Es gibt Dinge, die kann man machen, weil man die Rechtslage albern findet. Ich schließe mich da selbst nicht aus. Allerdings sollte man dann auch so fair bleiben und dies so darstellen. Es nützt insbesondere Anfängern wenig, wenn sie die als Fakten dargestellten persönlichen Rechtsauffassungen glauben und dann im Zweifelsfall ziemlich im Regen stehen.
    7. Die allerwenigsten Umbaukits für Reflektorscheinwerfer erfüllen auch nur annähernd den Anspruch an eine regelkonforme Beleuchtung, von den Zusatzanforderungen für Xenon ganz zu schweigen. Ja, die Kits funktionieren und sie machen für den Fahrer bisweilen ein echt gutes Licht. Ich kann verstehen, warum man sich solch eine preiswerte Möglichkeit des Upgrades einbaut. Aber darüber hinaus stellen sie eben einfach kein zulässiges Leuchtmittel für diese Scheinwerfer dar. Und zwar schon allein aufgrund ihrer Blendwirkung und Streuung.
    8. Wir fördern den Meinungsaustausch. Auch wenn uns die unsozialen Netzwerke versuchen etwas anderes beizubringen: Niemand hier hat die Meinungshoheit. Wer sich äußert, der darf auch Kritik erwarten. Darauf wird sachlich reagiert. Es gibt hier keinen Shitstorm, kein Bashing, keine Pöbeleien, keine persönlichen Anfeindungen, keine Bedrohungen. Wenn irgendwer ein Problem mit abweichenden Meinungen hat - dann hat er wohl ein grundsätzliches Kommunikationsproblem. Wir fühlen uns nicht von jeder Äußerung persönlich ans Bein gepisst und wir schießen nicht sofort mit Kanonen auf Spatzen. Es gibt kaum einen Grund sofort durch die Decke zu gehen. Und wir lassen uns vor allem nicht vom (prinzipiell wirklich sehr liebenswerten!) Forentroll ärgern. Der spricht nur gern auf derbe Weise aus, was ihm auf dem Herzen liegt. Wir sind ein kleines Forum, dessen aktive Mitglieder sich überwiegend persönlich kennen und gut leiden können. Ich empfehle dringend eine Teilnahme an der nächsten Grillveranstaltung, das beruhigt ungemein.


    Und nun noch ein Hinweis in eigener Sache:
    Aufgrund der übersichtlichen Anzahl neuer Beiträge kann es durchaus schon mal vorkommen, dass etwas Zeit verstreicht, bis mal ein Admin vorbeischaut. Danke für die Meldungen, sie bleiben nicht unbeachtet.


    PS:
    Zumindest ich kann sehen, wer Beiträge geliked hat, indem ich auf die rote oder grüne Zahl klicke. Klappt das auch mit Nutzerrechten?

  • hätte ich geahnt, was losgeht, wenn ich mal ein paar Tage nicht im Forum gucke ...


    Aber grundsätzlich schließe ich mich an - bleibt friedlich.


    Am Rande bemerkt, nach eigener Recherche muss in Deutschland ein Importfahrzeug, das in einem anderen EU-Mitgliedsstaat nach dort vergleichbarer erfolgreich durchgeführter Homologation ja de facto bereits EU Straßenlegal ist, erneut nach 21 Vollabgenommen werden.
    Insofern darf man sicher mit Recht und Fug behaupten, daß die EU kein genereller Freibrief ist, und Dinge, die woanders innerhalb der EU rechtens sind, es nicht automatisch (!) auch hier sind.


    5000 € sind übrigens für die Prüfung im Dekra Lichtlabor ein durchaus realistischer, zumindest nicht ganz abwegiger, Wert.
    Und natürlich witzlos im Verhältnis zum Wert der Sache.


    Konkret hatte ich hier in Brandenburg bei der Dekra wegen Zulassung eines in Tschechien bereits zugelassenen SRT-4 gefragt.


    Da hätte mir in Punkto Gutachten für Licht, EMV, dB usw. auch nicht mein bereits deutsch zugelassener geholfen.


    Btw. es wird schon so sein, daß man für in Deutschland legal erworbene Artikel nicht generell jedes vorhandene Prüfzeichen hinterfragen muss. Heißt aber trotzdem nicht, dass für alles, wo CE ("China Export" :D oder eigentlich "Communauté Européenne") draufsteht, auch alle Regeln der Kunst eingehalten wurden. Ebensowenig für angebrachte E-Nummern.


    Es ist ein Indiz, aber ebenso, nur weil die Bauform ähnelt und der Sockel passt, heißt es das auch nicht.
    Früher mit den Glühlampen war es auch wichtig, Leuchten daheim mit den für die jeweilige Leuchte ausgelegten Leuchtmitteln zu betreiben. Gab sonst mitunter lustige Effekte - E27 100 W in eine Stoffschirmleuchte für max. 40W...


    Ich will dem TE dennoch nicht absprechen, so zu tun. Absolute Klarheit bringt aber letztlich m.M.n. nichtmal die Auskunft eines (einzelnen) Prüfers, aber eine Tendenz.

    * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *


    aller Guten Dinge sind...
    * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *

  • Ja da bin ich dabei.
    Bei normaler Kritik hätte ich auch ganz normal reagiert.
    Und so wie es jetzt ist bin ich auch ganz gechillt.


    Die letzten beiden Beitäge unterstütze ich Voll und Ganz.


    Ich werde meine Umbauten dennoch weiter betreiben da diese ein wirklicher Mehrwert sind und andere nicht Stören.
    Leider sind die H4 aus alten Zeiten für Nachtfahrten wirklich schlecht und da muss man was machen.


    Let The Good Times Roll
    Chris

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  • Zu diesem Thema hab ich nun dies gefunden und läßt mich überlegen ob ich nicht auf LED umsteige, würde die Diskusion der Waschanlage lösen, mal sehn was die Qualität hier hergibt.


    Hier was ich bei Auto News von N24 gefunden habe.


    LED-Scheinwerfer verdrängen immer mehr das bisher als Top-Option
    angebotene Xenon-Licht. Für dieses ist die Reinigungsanlage
    vorgeschrieben, da das sehr helle Licht bei verschmutzter Streuscheibe
    den Gegenverkehr stark blenden kann. Zwar strahlen LED-Scheinwerfer
    mindestens genauso hell, allerdings sind Wischer oder Waschdüsen hier
    nicht zwingend nötig.

    Der Grund dafür liegt an einem anderen
    Messverfahren für die Helligkeit. Während diese bei Xenon-Licht direkt
    an der Lampe gemessen wird, erfolgt sie bei LED-Scheinwerfern erst an
    der Linse vor den Leuchtdioden. Das hat vor allem praktische Gründe,
    sind LED-Lichter doch als Modul gefertigt und die einzelnen Dioden somit
    gar nicht mehr erreichbar. Durch die filternde Linse erreichen die
    modernen Abblendlichter nicht mehr den Helligkeits-Grenzwert von 2.000
    Lumen, ab dem eine Reinigungsanlage vorgeschrieben ist.


    Ein Paar Lampen von Philips für H4 gibts schon unter 60 Euro.
    Bin hier auch an einem Hersteller dran der mir die gewünschten Dokumente CE, E13 oder E11 und auch RoHS bringen will, mal sehn wie lange das dauert und was die Dokumente aussagen.
    Wenn all diese Dokumente vorhanden sind steht einer ganz legalen Nutzung nichts mehr im Wege.

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  • :/ Er kapiert es nicht


    Wenn all diese Dokumente vorhanden sind steht einer ganz legalen Nutzung nichts mehr im Wege.

    :pinch: er will immer noch einen Scheinwerfer der mit H4 Birnen Typzugelassen ist auf ein anderes Leuchtmittel umrüsten.


    Da ist nix mit legal, außer ein Lichttechnisches Gutachten über die Paarung Scheinwerfer/Leuchtmittel


    Maaaaaaaaaaaaaaaaaaan

    • Offizieller Beitrag

    Eigentlich bleibt es ganz einfach:
    Scheinwerfer und Leuchtmittel werden zusammen geprüft.
    Änderst du das Leuchtmittel - erlischt die Typgenehmigung.
    Und ein Xenon-Brenner oder LED-Gerät auf einem H4-Sockel ist noch lange kein H4-Leuchtmittel im Sinne der Prüfung.


    Selbst wenn jedes Teil für sich eine Betriebserlaubnis hat - dann ist die Kombination noch lange nicht legal.


    Stell dir einfach einen Auspuff für einen Golf vor.
    Der hat alle Zulassungen, Prüfzeichen, Papiere - und du darfst ihn trotzdem nicht unter den Neon hängen.


    Es gibt natürlich Möglichkeiten.
    Du kannst z.B. in ein Neon-Scheinwerfergehäuse eine komplette LED- oder Xenon-Leuchteneinheit einbauen (Linse mit Träger etc).
    Dann ist eine Abnahme ggf. möglich.
    Aber nur so.


    Über Sinn oder Unsinn solcher Dinge müssen wir uns nicht unterhalten.

  • Das heißt also Ihr wollt für jedes neue Leuchtmittel was für H4 eine Zertifizierung hat einen eigenen Test in einem Neon Scheinwerfer?
    Für was glaubt Ihr ist eine Zertifizierung da?
    Wenn die Glühlampen eine Zertifizierung für H4 haben dann sind sie auch für H4 Scheinwerfer einzusetzen.
    Egal ob es dann Xenon Birnen sind oder LED.
    Eine Zertifizierung ist genau die Berechtigung welche das erlaubt.
    Wenn diese Zertifizierung aus einem Land der EU E11 oder E13 ist dann reicht das Voll und Ganz aus.
    Da brauch ich kein Einzelgutachten oder sonst etwas.


    Wenn Ihr das so verlangt, dann müßt Ihr für jede H4 Birne welche Ihr im Regal findet ein Gutachten für die Neon Scheinwerfer haben.
    Egal ob das Osram, Philips, NoName oder China ist.
    Das ist doch lächerlich.


    @Legoman
    Einen Auspuff für einen Golf darf ich sehr wohl unter einen Neon hängen wenn er so verbaut ist dass er ausreichend befestigt ist und nirgends etwas beschädigt oder stört.
    Ich kann mir sogar einen Auspuff komplett selbst zusammen schweißen solange er im Rahmen der Abgase und Lautstärke ist.
    Für unseren 96 Stratus sind auch NoName Rohre (Meterware) verschweißt wie auch Dämpfer welche keine Nummern aufweisen.
    Hand gebogen so dass sie unters Auto passen und das machen was sie sollen und somit seit Jahren vom TÜV ohne Beanstandung geprüft.


    Zudem wenn ich mir Deinen Neon anschaue dann sind Deine Scheinwerfer auch keine H4 sondern auch Xenon wie mir scheint.
    Wo ist hier die Reinigungsanlage?

    Sorry aber ich verstehe nicht wie man so gegen Neuerungen sein kann.


    Und JA ich will tatsächlich besseres Licht im Neon nutzen und fahren.

    US-Classics More Fun Per Gallon :thumbup:
    1959 Buick Electra 225
    1968 Cadillac Eldorado
    1972 Mercury Marquis Brougham
    1977 Mercury Cougar Villager
    1990 Dodge Ram B250
    1996 Chrysler Stratus Cabrio
    1999 Chrysler Neon
    2001 Cadillac Seville STS

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