Hallo!
Falls du noch immer welche schachtest, meiner muss weg.
Der Wagen ist abgemeldet, hat aber noch TÜV, ist also mit Überführungskennzeichen (auch nach der neuen Regelung) fahrbar.
Mängel: Stossdämpfer verschlissen, Rost an den Schwellern (wurden schon geschweisst, rosten aber weiter) und die Kupplung beginnt zu rutschen.
Wenn ich dafür noch 100€ für die, durch den Kauf eines neuen Autos knappe, Urlaubskasse bekomme, bin ich völlig zufrieden.
Wenn du ihn nicht willst, gilt das Angebot auch für alle anderen.
WICHTIG: Da der Fahrzeugschein (=Zulassungsbescheinigung Teil2) in den untiefen unserer Akten verschollen ist, ist eine Neuzulassung nicht ohne weiteres möglich. Das Fahrzeug ist aber ordnungsgemäss abgemeldet und kann verschrottet werden.
Mit Freundlichem Gruss
B A R B A R O S S A