angenommen ich hätte universal nebelscheinwerfer von ATU mit E - Prüfzeichen verbaut..
wird der TÜV etwas dagegen haben ?!
mfg
angenommen ich hätte universal nebelscheinwerfer von ATU mit E - Prüfzeichen verbaut..
wird der TÜV etwas dagegen haben ?!
mfg
nein, das reicht dem völlig aus
gucke erst bei epay, bevor du so viel geld bei atu lässt.
okay ..
gibts iwelche vorschriften die ich beachten muss ??
mfg
Dürfen nicht zu Weit in der Mitte sein(400mm vom fahrzeugumriss nach innen), und nicht höher wie Scheinwerfer und Blinker aber mindestens 25cm vom boden.
aber ich denke die 25cm wären nicht so wichtig, wenn das auto tiefergelegt ist.
Die Neigung soll bei Nebelscheinwerfern 20cm auf 10Meter betragen.
Das heisst, wenn Du das Auto auf eine ebene Fläsche 5m vor einer Wand abstellst, sollte der obere Rand der ausgeleuchteten Fläche 10cm tiefer sein als die NSW am Fahrzeug.
Auf dem Scheinwerfer muss stehen:
B=für nebellicht
E1= zulassung für Deutschland, E2,E3 und alles andere geht auch, da das E (zeichen in ganz Europa akzeptiert wird.)
und dann noch ganz wichtig:
-dürfen nur zuschaltbar sein wenn das Standlicht und/oder das Abblendlicht an ist
- müßen die bei Aufblendlicht aus gehen Beim Srt-4 gehn se aus, beim 94er Tigra nisch
Zitat von "Organspender"Alles anzeigenund dann noch ganz wichtig:
-dürfen nur zuschaltbar sein wenn das Standlicht und/oder das Abblendlicht an ist
- müßen die bei Aufblendlicht aus gehen Beim Srt-4 gehn se aus, beim 94er Tigra nisch
ka, beim 1gen CS mit NSW vom Werk gehen die.
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