Garantie und trotzdem Arbeitszeit berechnen?

  • Querlenkerbuchsen sind eingerissen, ich hab aber noch Garantie drauf. Jetzt wollte ich mal wissen ob die Werkstatt trotzdem die Arbeitszeit berechnen darf?

  • Zitat von "Bongo"

    Querlenkerbuchsen sind eingerissen, ich hab aber noch Garantie drauf. Jetzt wollte ich mal wissen ob die Werkstatt trotzdem die Arbeitszeit berechnen darf?


    ich habe damals nicht bezahlt

  • und genau darum frag ich, ist sowas nicht gesetzlich geregelt oder kann das einfach jeder händler machen wie er lust hat. Ich meine wenn in der Garantiezeit was kaputt ist muss er doch eigentlich kostenlos nachbessern oder nicht?

  • da wäre ich mir nicht so sicher. Die Garantie bezieht sich doch bestimmt nur auf die Teile oder sind das noch die ersten buchsen und du hast noch die mobilitätsgarantie von DC ?

  • hm nene sind nich mehr die ersten also ein Jahr Garantie hab ich auf jeden Fall. naja ich werde da nächste Woche mal anrufen und dann klärt sich das ich wollte nur mal vorfühlen ob die mir überhaupt was berechnen dürfen.

  • Erganzung zu meinem Post: Meine Buchsen wurden bei 36TKM gewechselt und ich hatte keine Garantie mehr, aber da dieses Problem bei Chrysler bekannt ist und ich so wenige km gefahren hatte wurde es aus Kullanz so gemacht.
    Wenn du noch 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie hast würde ich auf jeden Fall versuchen es kostenlos zu bekommen, denn ich denke die Buchsen sind kein typisches Verschleißteil. Mir wurde auch gesagt dass ich evtl keinen TÜV bekommen hätte wenn ich die nicht gewechselt hätte, also sollte der Händler da schon was machen.

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