Die Behörden machen mich alle!
Jetzt möchte das Landesverwaltungsamt auch ein paar "Sandförmchen" haben um mitzuspielen..
>Zulassungsstelle brauch eine Ausnahmegenehmigung für das nicht höhenverstellbare Licht..
Die wird von der zentralen Behörde für Bürgerschikaaaaa.. eh ich meine Landesverwaltungsamt erstellt..
Wohl gemerkt nach ausreichender Prüfung des Sachverhaltes bei dem ich das Lichttechnische Gutachten zu besorgen hatte.. :twisted: