Mein Neon hat neue Schuhe bekommen

  • Guten Morgen Gemeinde,


    da ich ja meinen Wagen mit Winterreifen auf Stahlfelgen bekommen habe (14")


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    habe ich mir nun mal ein paar neue Sommerräder samt Alufelgen gegönnt.


    Es sind 7x17 et 30 mit 225/45 ZR17.


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    Was mir jetzt jedoch aufgefallen ist, ist der enorme Unterschied der Geschwindigkeitsanzeige.


    Ich habe vorher mal etwas getestet,


    Tacho: 50 - GPS: 47
    Tacho: 100 - GPS: 96
    Tacho: 120 - GPS: 114


    **werte mit Stahlfelgen 185/65 R14**


    Tacho: 50 - GPS: 50
    Tacho: 100 - GPS: 102
    Tacho: 120 - GPS: 125


    **werte mit Alufelgen 7x17 mit 225/45 ZR17**


    Das die Werte um einiges auseinander gehen war mir klar - das es jedoch so ein großer unterschied ist hätte ich nicht gedacht, vorallem weil der Tacho dadurch weniger anzeigt wie tatsächlich gefahren wird.


    Naja, muss ich mich jetzt halt estwas vor den Blitzern in acht nehmen :mrgreen:


    Habe im Fahrzeugschein 8x17 et55 mit Spurplatten 20mm pro seite eingetragen mit 215/40 R17 - auf jeden fall passt das mit dieser Kombination ganz gut, es schleift nichts und platz ist noch satt vorhanden.


    Habe noch Spurplatten von 20mm je seite, vielleicht packe ich die noch auf die die Hinterachs oder was meint ihr, vorne vielleicht auch noch ? vielleicht 10mm pro seite ?


    Gruss aus dem Sauerland, Ronny

  • Zitat von "sauerlandcruiser"


    Habe im Fahrzeugschein 8x17 et55 mit Spurplatten 20mm pro seite eingetragen mit 215/40 R17 - auf jeden fall passt das mit dieser Kombination ganz gut, es schleift nichts und platz ist noch satt vorhanden.


    Habe noch Spurplatten von 20mm je seite, vielleicht packe ich die noch auf die die Hinterachs oder was meint ihr, vorne vielleicht auch noch ? vielleicht 10mm pro seite ?


    Gruss aus dem Sauerland, Ronny


    du darfst nur das verbauen was tatsächlich im Schein steht oder von Seiten des Herstellers freigegeben ist. Hast du bei deinen jetzigen Rädern Spurplatten drauf? Das darfst du nicht.



    Ansonsten haben die Felgen was, sind nicht alltäglich

  • wenn die prüfer die werte vergleichen und aufs gleiche ergebniss kommen wie du kommst du nicht um eine tacho angleichung herum. denn so wie das jetzt ist ist es verboten.

  • soweit ich weiß darf der Tacho um 7% abweichen allerdings darf er nicht weniger als tatsächlich gefahren anzeigen .... das heißt du müsstest bei der reifenkombi auf 35er Querschnitt runter .... :S
    es sei denn die Felgen sind vom Hersteller mit der Kombi freigegeben dann isses dem TüVer meist egal und er trägt nach Aktenlage ein .. ;)

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