Hallo Leute,
morgen ist endlich der Tag gekommen an dem mein SRT offiziell auf der Straße bewegt werden darf!
Aber fragt nicht, wofür man alles eine Ausnahmegenehmigung braucht... :roll:
1. Diebstahlsicherung (nach RL 95/96/EG (Rili 74/61/EG) nicht geprüft bzw fehlt
2. Bremsanlage ist in Anlehnung RL 71/320/EWG bzw. RL 98/12/EG nicht geprüft, entspricht US - Stand FMVSS 135/ VDTÜV Merkblatt 754
3. Leuchtweiteregulierung - Fahrzeug ist ohne ausgestattet
4. Seitemarkierungsleuchten sind hinten rot
5. Fahrzeug ist zusätzlich mit zwei bauartgenehmigten Rückstrahlern ausgetstattet
6. Neuzulassung eines Kfz mit der Abgasnorm Euro 3
Nach sieben Tagen kann und 120,- Euro für das Landesverwaltungsamt in Halle kann ich nun morgen mit meinem neuen Gefährt starten.
Zulassungsgebühren + Nummernschilder kommen noch dazu.
Hauptsache es kann morgen losgehen!