"Engländer" eindeutschen

  • Nachfolgendes gilt auch für andere "nicht-deutsche" Fahrzeuge mit EG-Typenzulassung (im Gegensatz zu den Modellen ohne, wie z.B. Importe aus USA).


    Ein englischer Neon hat das Lenkrad natürlich rechts (RHD= right hand drive) und den Tacho in Meilen (mit der klein darunter geschrieben Übersetzung in km/h), sowie Scheinwerfer mit der Asymetrie in der für uns falschen Richtung (logisch, schließlich fahren sie ja auch auf der linken Seite).
    Viele Teile sind spiegelverkehrt (Scheibenwischer, Lage der Antenne, Bedienung der Lüftung/ Klimaanlage, etc.), andere nicht (der komplette Fahrerbereich wie Pedale, Position der Gänge, alles einfach so wie gewohnt, nur rechts).
    Ein interessanter Aspekt ist auch der häufig anzutreffende Begriff nearside und offside, als Synonym für Beifahrer- und Fahrerseite. Dieser orientiert sich an der Lage der Bordsteinkante zum Fahrzeug (im Fall des Rechtslenkers ist also die nearside die linke Seite). Wichtig, um seitenwichtige Teile richtig einzuordnen.
    TÜV heißt dort MOT und Steuer TAX.


    Es empfiehlt sich übrigens auf keinen Fall, das Auto "einfach so", englisch angemeldet oder nicht, selber nach Deutschland (bzw. in Deutschland) zu fahren.
    Die Kennzeichen bekommt ein englisches Fahrzeug bei der Erstzlassung und behält sie "ein Leben lang", egal, wo der Wagen gefahren wird und auf wen er zugelassen wird. Sie werden (mit Ausnahmen für Sonder- und Wunschkennzeichen) also quasi immer mit verkauft und haben keinerlei Plaketten oder Siegel.
    Lediglich in der Windschutzscheibe prangt ein zeitlich limitierter Steuersticker (TAX expires xx.yy).
    Die Versicherungsbedingungen gestatten, soweit ich das richtig recherchiert habe, in aller Regel nicht, daß jemand anderes als der Versicherungsnehmer damit fährt, erst recht nicht außerhalb Englands.
    Exportkennzeichen gibt es dort wohl nicht und weder dürfen deutsche Kurzzeitkennzeichen außerhalb Deutschlands angebracht, noch "Händlerkennzeichen" verwendet werden.
    Ein Ausweg wäre wohl die sog. Grenzversicherung (ADAC fragen) und dann könnte es legal sein, das noch englisch angemeldete und versteuerte Auto nach Deutschland zu bringen.


    Nun zum "Eindeutschen".


    Das gestaltet sich bedeutend einfacher als beim US-Import. Das Fahrzeug als ganzes hat ja eine E-Nummer, insofern gibt es keinen Streß mit nicht erlaubten lichttechnischen Einrichtungen,
    fehlenden E-Nummern für irgendwelche Teile, Ausnahmegenehmigungen usw.
    Selbstredend darf nichts am Fahrzeug dran sein, was nicht zulassungsfähig ist (Tönung ohne E-Nummer, Sonderfelgen usw.). Da verhielte es sich dann wie auch beim deutschen Fahrzeug wie gewohnt.


    Scheinwerfer müssen für den Rechtsverkehr passende rein. Da der Neon zwei Nebelschlußleuchten hat, kann das so bleiben, ansonsten müßte die NSL versetzt werden. Tacho mit Meilen ist ok, da km/h ja auch dabei steht. Das Lenkrad bleibt natürlich rechts :P


    Dann muß das Fahrzeug technisch in Ordnung sein und wir brauchen den originalen "Fahrzeugbrief", der heißt in England V5, und ab geht´s zum TÜV/ Dekra.


    Vorher nachfragen, ob die Prüfstelle der Wahl das auch macht, denn zusätzlich zum TÜV muß ein Datenblatt (für die Zulassungsstelle) ausgestellt werden.


    Nachdem nun alles peinlichst genau überprüft wurde (so wie bei der allzweijährlichen Überprüfung ja auch üblich), wird das Datenblatt aus der Datenbank der Prüforganisation gezogen und ggf. um "persönliche" Details ergänzt. Eine gute Gelegenheit also, wenn man noch rasch die Lieblings-20"-Felgen mit eintragen lassen will...
    Für seltsam anmutende und ggf. nicht für den deutschen Markt erhältliche Dinge empfiehlt es sich, z.B. ein offizielles Verkaufsprospekt (bebildert), vorweisen zu können.
    Brauchte ich glücklicherweise nicht. Im Vorgespräch (ratsam) hatte ein anderer Prüfer z.B. den (originalen) Hammerhead-Spoiler in Frage gestellt.


    So hat man dann auch die zweite Schlüsselnummer ungenullt, im Falle des englischen R/T also 1004 534, statt 1004 000 bei einem us- R/T.
    Lediglich die "dritte" Schlüsselnummer, die die ganz genaue Ausführung repräsentiert, fällt der Einfachheit halber unter den Tisch.


    Kosten bis dahin:


    Das Auto natürlich, derzeit 90 € für die technische Untersuchung und AU wie gewohnt und 79 € für das Erstellen des Datenblattes.


    Mit dem bestandenen "TÜV", dem Datenblatt und dem V5 gehe ich dann zur Zulassungsstelle.
    Mal sehen, wieviel die dann noch aufrufen, immerhin muß ja noch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgestellt werden.
    Das Auto selbst wird man vermutlich nicht vorführen müssen, mal sehen.

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    aller Guten Dinge sind...
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  • Bin jetzt 63,60 € ärmer:


    26,90 € ZG+Br. Zulassungsgebühr + Brief
    15,30 € ABE3 -> Abtippen des Datenblattes (mitunter können sie das Datenblatt auch elektronisch von der DEKRA abrufen, dann entfallen die 15,30 €)
    2,60 € für das Reservieren meines Lieblingskennzeichens
    10,20 € für das Zuteilen des Wunschkennzeichens
    5,00 € FSP für die grüne Plakette
    3,60 € KBA-Brief


    Fahrzeug mußte nicht vorgeführt werden. Originale Kennzeichen auch nicht (ist eh keine Plakette drauf)


    Vorlegen mußte ich:


    V5 (wird eingezogen)
    Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder ähnliches)
    TÜV-Bericht
    Datenblatt
    Versicherungsbestätigung
    IBAN/ BIC
    Ausweis

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    aller Guten Dinge sind...
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