Hallo, leute wollte ma fragen ob ihr irgendwelche erfahrungen habt inbezug auf klarglasscheinwerfer aus usa, ob man die eintragen lassen kann (wenn nicht ist mir auch egal, ich hol sie mir trotzdem).
US lights eintragen
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ohne e-prüfzeichen und papiere wirst da wohl auf granit beissen. max. steht an denen ne dot-sae nummer, das wars auch schon. der hiesige tüv/dekra oder weiss der geier wer vom staat noch dazu beliehen wird kann damit aber nix anfangen. bau se dran und sag es war so. sollen dir mal gegenteil beweisen.
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............das wird aber beim Fehlen bzw. Nichtfunktionieren der Niveauregelung und beim symetrischen Abblendlicht ziemlich schwer die Behauptung, es sein so gewesen, halten zu können.
c-ya
René -
Leute, ich habs. :twisted: Ich lass die komplette front auf neonII umbauen. Ich frag morgen den chrysler händler wieviel der dafür will. Was meint ihr gute idee :idea: ?
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Da gabs schonmal Bilder bei .org, sah grauenhaft aus.
c-ya
René -
Zitat
............das wird aber beim Fehlen bzw. Nichtfunktionieren der Niveauregelung und beim symetrischen Abblendlicht ziemlich schwer die Behauptung, es sein so gewesen, halten zu können.
welcher prüfer prüft das denn nach? -
Ich hab welche verbaut,mit ohne E Prüfzeichen, ohne Höhenverstellung, ohne asymetrisches Abblendlicht und ohne H4 da in USA HB5 verbaut ist.
Noch dazu fehlt das Standlicht, da ja in Amiland bekanntermaßen die Blinker das miterledigen.So naja ich hab Ami-Standlicht und bin frecherweise so zum TÜV
Bei einen Bekannten, hab vorher gefragt ob ich es so lassen kann, der sagte ja.
Der TÜV Prüfer hatt im Prüfbericht nur eine defekte Höhenverstellung bemängelt.
Laut meinem Bekannten (KFZ Meister) mußte der einfach was schreiben, um sich nicht ganz die Blöße zu geben.
Aber TÜV hab ich.Jedoch keine eingetragenen Klarglasscheinwerfer, wäre auch zu dreist danach zu fragen.
cu Guru
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Zitat von "Gururom"
Ich hab welche verbaut,mit ohne E Prüfzeichen
:wink:
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Ja das mit der beleuchtung ist zwar genau, aber wenn im Typenschein nix drinnen steht, weiss man ja nicht was drauf sein muss. Bei uns in österreich wurde der 1 er neon mit einzelgenehmigung (Wegen geringer verkaufzahlen) verkauft. Und da stehen weder E-Prüfnummern oder Prüfzeichen oder sonstwas drin. Einzig die hintere kennzeichentafel muss einzeilig ausgeführt sein. ansonsten keine vorschriften in österreich. Vor kurzen fragten mich die Sheriff ob bei mir das GELBE (Tatsächlich Orange Ami) Standlicht Typisiert ist. Ich gesagt ja das ist so bei dem fahrzeug. Ich durfte ohne Probleme weiterfahren. :twisted:
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