hey leute fahre im moment auf 185/65/14 alus will für sommer sommer alus holen aber diesmal in 205/40/17. muss ich bördeln? der reifenverkäufer wo ich die felgen holen will war sich da unsicher. weil mit meinen jetzigen reifen hab ich locker 3-4cm bis zum ende des kotflügels.. und ist es egal welche reifenfirma ich nehme (in dem gutachten der felgen stehen hersteller und reifenmodelle drin die freigegeben sind) also kann ich die reifen mit den maßen und ganz wichtig gewichtsindex 84 nehmen oder muss ich dann bei dem jenigen hersteller eine freigabe holen? und wie teuer ist die besagte eintragung?
205/40/17 ET35 zusätlich bördeln notwendig für tüv?
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bördeln ist nicht notwendig
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Du kannst x beliebigen Hersteller nehmen solange Tragfähigkeit und Speedindex ausreicht!
Habe genau selbe Dimensionen und noch immer passt da mein arm durch also kommt nächstes Jahr eine Tieferlegung.
Kosten für die Eintragung waren glaube ich 40 euro bin mir aber nicht sicher!
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danke euch ja bei mir passt auch noch ein arm durch hatte 17er mal probeweise drauf.. und tüv hat direkt eingetragen? weil die ja unten oder oben rausstehen da weiss ich nicht wie das da ausschaut. und will die felgen "dbv australia schwarz" von reifen.com die haben ja gutachten dabei für den neon.. mit irgendwelchen auflagen...
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Also war heute beim Felgen händler der meinte das die Felgen z.b dbv australia 17zoll, auflagen erfüllen müssen damit ich die eintagen bekomme.... nun weiss ich nicht was besser ist.. weil soviel geld fürs bördeln plus lackschäden die dann entstehen und eintragen und felgen und reifen das lohnt sich gar nicht mehr
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Lohnt immer
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Ja also wie jetzt? Kannste dir mal das gutachten angucken im internet für die felgen? Da steht in den Auflagen nur was von schneeketten etc. Nix von bördeln soviel wie ich gesehen habe. Das heisst ich muss doch nix am auto ändern um die eingetragen zu bekommen? Will 205/40/17 35et
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Gerne, komme aber vor dem Wochenende zu nix
Gemacht muss (nur) werden, was explizit für die gewünschte und genehmigte Rad Reifen Kombination in der ABE / Gutachten wörtlich gefordert wird.
Was der Prüfer im Zweifel bei der Abnahme noch für Wünsche hat, steht auf einem anderen Blatt.
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Versuche hier mal das gutachten mit den auflagen einzufügen...
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Wenn du so lieb wärst mir dieses kauderwelsch zu vereinfachen... füge mal den link des gutachtens ein.. muss man dann nur chrysler auswählen.. http://www.dbv.eu/felgen/gutachten/35713/DBV
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Übersehe ich es, oder steht der Neon dort nicht mit dabei?
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Ja da steht der irgendwie nicht drin... aber ich hab ein ähnliches gutachten da steht neon als einziger chrysler drin. Und ich will mir jetzt die felgen gebraucht holen und da steht der neon auch drin. Füg mal das bild hinzu was mir geschickt wurde.
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Krieg hier wieder keine bilder eingefügt..
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http:// https://www.google.de/url?q=http://www.nik-mueller.de/pdf/gutachten/8x17-au-audi-chrysler-seat-skoda-vw-5x100_ET35.pdf&sa=U&rct=j&ei=G-0sVaGhIovXavOGgfgO&ved=0CB8QFjAA&sig2=EL-OTCNAM8ShJwPVbmyjfQ&usg=AFQjCNFg0TakBoaBNx-Fou1S1Igb0SgpKQ den link öffnen und das gutachten downloaden, da steht der neon drin.
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Wenn der Prüfer bei der Abnahme feststellt dass das Rad nicht freigängig ist, muss die Freigängigkeit hergestellt werden. Unabhängig davon ob dieses explizit im Gutachten gefordert wird oder nicht
Zunächst einmal ist folgende Nummer zu Prüfen: e11*98/14*0057*
ist dies die Nummer vom 1gn kannst du diese Felgen vergessenDann sind folgende Auflagen zu beachten (ich kopiere nur das Wichtigste hierher):
10B:
11B:bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.....mit anderen Worten: das muss nicht mal eingetragen werdenwenn du die Abnahmebescheinigung mitrumschleppst
11G:
11H:
73C:
74A:
74H:
74P: -
Also unter der Nummer hab ich wenn ich die nummer eingebe und chrysler neon hinterschreibe unter bilder verschiedene felgen und ein 2nd neon bild gefunden. Und unter google kommen nur sämtliche gutachten für felgen für neon... und die leerstehenden nummern sind nur versehentlich mit reinkopiert worden richtig? Und abnahmebescheinigung? Ist das das Gutachten mit gemeint??
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Da hat aber jemand Glück:
Mit dieser EG-Typgenehmigungsnummer (wo bitte hat die Leerstellen?) ist wirklich der 2gn gemeint. (Unser Schwarzling hat keine Nummer )
Die Abnahmebescheinigung ist die Abnahmebescheinigung von einem dieser dummen Graukittel dass die montierte Rad/Reifenkombination den Vorschriften der STVZO und den Auflagen des Gutachtens zu den Felgen entspricht. -
Im klartext reifen 205/40/17 84 drauf (84 gewichtsindex) und rumfahren ohne zum tüv zu müssen??
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