Ob er aus USA kommt hin oder her.... ihr habt eine dt. TÜV Zulassung! Und auch alle Ami Karren die hier deutsche fahren wollen müssen zum dt. TÜV und ggf. einiges ändern lassen....
Teile, Klarglas, Zub. usw. aus USA
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@ Tricky: zusammenhang ist da nirgends. wollt ich auch nicht weiter ausbreiten. hab ja eine meinung bekommen. wollte deswegen keinen neuen thread öffnen. also zurück zu den anbauteilen
welche fragen sind nun noch offen?
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Zitat von "Tobel"
Stand bei mir auch drin, wurde geändert in "DaimlerChrysler"
Warum das denn in meiner Zulassung siehts so aus:
Ziffer 2: DAIMLERCHRYSLER(USA)
Ziffer 3: PL
Hat das mit dem Hersteller irgendwelche Aussagen? Wenn es davon schon mehrere Versionen gibt? :? -
Zitat von "jayco81"
was ich damit gemeint habe ist das der opa einen wagen fährt der eine amerikanische zulassung hat. du als deutscher hast eine deutsche zulassung und deswegen darfst du nicht die lichter haben. wegen den prüfzeichen auf den lichtern muß ich mal bei mir nachschaun -> kann ich jetzt noch nicht sagen, aber es kann sein das daimler chrysler das mit den deutschen zulassungsfirmen so ausgehandelt haben (meiner ist ja auch aus den USA).
Möglich. Ich kann mir aber einfach nicht vorstellen, dass diese Leuchten jemanden stören sollten. Die Polizei wird höchstens schauen, ob die Dinger regelkonform blinken.
Im übrigen fährt hier auch ein Chrysler (!) Neon Coupe mit den roten Leuchten herum - soweit ich weiss gab's den Neon in Amerika nie als Chrysler, von dem her muss dieser Wagen eine deutsche Zulassung haben und.. eben. Für mich mal wieder ein Argument pro rote Leuchten. -
Also zu dem thema mit den blinkern kann ich nur sagen das es bei mir die bullen noch kein bisserl interesiert hat.
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Tja dann dürfte mein 1er neon wohl serienmässig ein bastlerauto gewesen sein?
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sicher wird die polizei nie schaun ob die blinker normgerecht sind, wichtiger ist immer das sie funktionieren. pech hat man nur wenn man mal an einen polizisten kommt der sich mit sowas auskennt.
aber was ist dann mit dem nächste tüv besuch, werden die das vielleicht merken?
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die funktion hab ich innerhalb von nichtmal 10s abgestellt
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Meinb neon wurde am 13. 2. 1995 Genehmigt und am 13.6.1995 erstmals zugelassen. Es ist auch keine genehmigungsnummer angegeben. Im einzelgenehmigungsbescheid steht folgender satz drin. Ändereungen am fahrzeug welche die im einzelgenehmigungsbescheid enthaltenen angaben berühren, sind bei der zuständigen landesprüfstelle oder bein landeshauptmann nachzutragen. Tja es stehen bei mir keine beleuchtungsprüfnummern drin. Also ist es ganz genau egal, was ich mache. Solange nix drin steht, kann nichts falsch sein.
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