US-Standlicht

  • Die Typen haben Null Ahnung. Laut Aussage meines TÜVs und Dekra sind gelbe Standlichtleuchten im Blinker zulässig weil der Unterschied vom gelben Standlicht zum Blinker groß genug ist. Wenn es absolut nicht zugelassen wäre frage ich mich warum mir noch niemand dumme Fragen bei meinen zahlreichen Kontrollen, TÜV Abnahmen usw. gestellt hat. Selbst bei meinen Motorrädern, US Ausführung leuchten die Blinker. Damit fahre ich seit 1992 ohne Probleme bekommen zu haben.


    c-ya
    René

  • Gerade per Mail gekommen: :?


    "Sehr geehrter Herr Ewald,


    vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die kleine Verspätung.


    Leider muss ich Sie gleich am Anfang meines Schreibens enttäuschen. Doch an Fahrzeugen dürfen im öffentlichen Straßenverkehr gem. §49a StVZO nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein und betrieben werden. Die Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht als Tagfahrleuchten oder Begrenzungsleuchten geeignet. Auch sind sie von der Farbe her so, dass sie das vorgeschriebene Signalbild deutlich verzerren würden. Die gelbe Farbe ist der seitlichen Kenntlichmachung vorbehalten. Sie können jedoch im Fachhandel geprüfte Tagfahrleuchten erwerben und zusätzlich an Ihr Fahrzeug vorn anbringen. Diese geben weißes Licht ab und dürfen "immer leuchten", auch ohne die eingeschalteten Begrenzungsleuchten."

  • Werd ich auch machen! Hat mich halt nur mal interessiert was die Antworten. Ich glaub die Wissens selbst nicht so genau. :roll: Und der komische §§ ist so Schwul geschrieben das kein Schwein durchblickt.

  • speichere Dir das Bild oben ab ! Und halt es Deinem TÜV Prüfer mal unter die Nase !


    ok, noch ein Zitat welches ich von einer anderen US Car Seite gefunden habe bezüglich US Frontblinker/Parkinglights.


    Zitat

    Und um das ganze wirklich richtig zu machen, gehört dann ein Eintrag "ABW.V.D.VORSCHR.D.VORSCHR.D.STVZO PAR.22A:GELBE GLÜHLP.F.BLINKER U.WARNBL.ANL.ABGESTR." in den Schein.
    Das heißt: Ihr fahrt mit den neuen Leuchten zum TÜV und lügt den die Hucke voll von wegen das war schon immer so und ist doch bei allen und Dein Werkstattmeister hat gesagt das bei Dir wohl der Eintrag vergessen wurde bei der Erstzulassung.


    c-ya
    René

  • Die Nummer oben hat leider nicht funktioniert. :(
    Hab ich wohl den richtigen bzw. falschen Prüfer erwischt.


    Die Zeile hab ich ihm unter die Nase gehalten und er hat gemeint das es eine Ausnahmegenehmigung wäre und ich schon ne deutsche Zulassung hätte. Wenn mich die Bullen kontrolieren würds mich 150€ und 3 Punkte kosten. Nebenbei bin ich noch in der Probezeit. Wenn ichs überhaupt mache dann danach. Das ist doch echt krank. Jeder Ami fährt hier damit rum. ICH LIEBE DEUTSCHLAND!!! :evil: *kotz*

  • Dein Problem ist, daß Du zuviele Leute förmlich mit der Nase draufstößt oder aber die falschen Worte wählst den Prüfern etc. gegenüber oder aber dass Du den Leuten gegenüber zu ehrlich bist. Ich kann es nur nochmal wiederholen, bau ein und gut ist. Wenn einer kommt und was will soll er Dir erstmal beweisen, daß es anders war. Wenn der Einbau gut gemacht ist sieht das kein Mensch, daß das nachgerüstet ist.


    c-ya
    René

  • was spricht denn dagegen ehrlich zu sein?! :?


    klar, also irgendeinem Polizisten würde ich auch nicht sagen "...ach, und nebenbei haben Sie meine Leuchten vergessen ... sind nicht eingetragen ", aber gegen Ehrlichkeit ist sonst nix zu sagen, oder?! :?

    Chrysler Neon ­·•· 1,8L ·•· 115PS ·•· SOHC ·•· Bj. 1998 ·•· 5-Gang (kurzes Getriebe)


    .:. wurde bereits verschrottet .:.

  • Zitat von "Todesengel"

    was spricht denn dagegen ehrlich zu sein?! :?


    klar, also irgendeinem Polizisten würde ich auch nicht sagen "...ach, und nebenbei haben Sie meine Leuchten vergessen ... sind nicht eingetragen ", aber gegen Ehrlichkeit ist sonst nix zu sagen, oder?! :?


    Man muß immer wissen wann, wo und zu welcher Gelegenheit. :wink:


    c-ya
    René

  • Zitat von "neonrene"

    Man muß immer wissen wann, wo und zu welcher Gelegenheit. :wink:


    c-ya
    René


    Mag sein das ich nächste Woche anders denke und es doch mache, aber zur Zeit sehe und höre ich irgendwie nur die 150€ und 3 Punkte. :roll:

  • Aber es ist doch an den Scheinwerfern zu sehen das es mal anders gewesen ist. Entweder ist ein Loch drinnen oder aber wie bei mir nur noch die leere Fassung.
    Ich kann mir aber nicht vorstellen das sowas 150€ und 3 Punkte nachsich zieht. Zumal doch nicht mal ne Verkehrsgefärdung oder ein großes Problem mit der Sicherheit deines Autos nachzuweisen ist. Wenn überhaupt dann können sie Dir vielleicht 25€ oder so für falsche oder nicht zulässige Beleuchtung rein drücken. Ich mein ich kenn mich da nicht aus aber alles andere wäre wohl übertrieben. Ich habe es jedenfalls auch gemacht und bis jetzt sind die "Grünen" nicht mal angehalten als sie abends auf m Parkplatz an mir vorbei gefahren sind und ich nur Standlicht an hatte.
    Und wenn es doch mal passiert dann hilf doof tuen und von nichts ne Ahnung auch weiter solange man den Leuten nicht blöd kommt. Eigentlich lässt jeder mit sich reden.


    cu Chris

  • Die 150€ und 3 Punkte sind nicht von mir erfunden sonder hat mir der TÜV Prüfer gesagt. :evil: Bei 25€ würd ich mir nen Umschlag mit 25€ in den Wagen legen und denken scheiß drauf.

  • fahr auch mit jetzt roten sidemarkers (zumindest leuchten die so in der nacht) rum, hab nen beleuchteten blauen schaltknauf und hatte 1,5 jahre lang blaue neon-röhre drin, mich hat nie jemand angehalten. wenn hab ich nur super lustige laute golfs oder astras oder weiss der geier was bei den bullen stehen sehen, die meisten wissen noch nid mal was das fürn auto ist!

  • Ja sicher, das erzählen die Wohl jedem.
    Wenn man mit defektem Scheinwerfer durch die Gegend fährt und es ist einem nachzuweisen das man das schon länger macht dann kostet das max 30€ und dann sollen zwei orange Lämpchen 150€ kosten?! Was ist denn gefährlicher, den kaputte Lampe oder zwei orange Birnchen die weder blenden noch sonstiges.
    Nur von der Logik gesehen ist dieses ganze System für n ..... ! Und mitlerweile Scheiß ich auf diese blöden §§. Wenn es nicht gerade die Sicherheit betrifft. Es ist doch mir überlassen ( eigentlich ) ob mein Standlicht nun weiß oder orange leuchtet. Und ich bin auch fast davon überzeugt das ein oranges Licht mehr auffällt als ein weißes. Und wer mir kommt das er nicht unterscheiden kann ob ich gerade blinke oder nur Standlicht an habe der würde von mir wohl zu hören kriegen das er seine Augen auf machen soll. In den USA sind die Menschen wohl weiter mit dem Gucken als wir, die können das schon seit Jahren unterscheiden :lol:

  • in der nähe vor meinem block in b fährt auch nen 1stgen neon in babyblau rum,MIT standlicht-blinkern, was heisst das das original. hab´auch schon nen 2nd gen dodge neon gesehn, mit genau demselben zeug, alles original. und die leiben grünen wollen was dagegen haben? :lol:

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