Ich habe Heute mit meinem Umbau begonnen,sehr spät durch diverse andere Projekte... Eigentlich kann man schon erkennen was es mal werden soll.
Diese woche müsste er eigentlich fertig werden,tiefer denn je!!!
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Mein Umbau...
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sehr schön und bestimmt genug arbeit!
bin schon gespannt wie er wird wenn er fertig ist -
So,die Front ist schon fast fertig,nachdem ich sämtliche Kabelstränge verlängerte und den Waschbehälter verformte passte alles ganz gut
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Jetzt ohne Streifen!
Aber nur bis am Wochenende...
Jetzt ist mir auch noch jemand Rückwärts in die Fahrertür gefahren,so wird mir nicht langweilig...
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Sieht sehr gut aus!!!
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VERY NICE! Do you have a rear bumper yet or not? If not.... I may have just the solution for you very very soon
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Toll, aber lass das mit den Streifen. Mach ich auch nicht mehr.
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I think that Jenni and I came up with a plan to use the 03+ tails and still keep the rear fog light. Take out the lock for the trunklid and insert a light for the rear fog. Use the 3rd brake light as a reverse light. Use the stock reverse lights as turn signals.... .And then... mount a 3rd brake light in the rear window. The license plate.... hmmm..... True. It is larger than the SXT hole, but I think you are right.... no room for a plate there. Maybe make a bracket that will mount the plate out from the bumper but use the holes already drilled for the rear light? I have seen this done on Audi's with the fully shaved rear bumpers. They mounted a bracket from under the bumper that had lights and such on it. At shows.... they just unplugged it and took the plate off.
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hm dachte is verboten in dtl die fahrer/befahrertür tönen zu lassen
schick isses allemal
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Ich glaube Seiten 35% und Front 25% sind mittlerweile erlaubt...
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mir wurde heute auch von nem bekannten gesagt das es hier in deutschland verboten ist
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Zitat von "gage23"
mir wurde heute auch von nem bekannten gesagt das es hier in deutschland verboten ist
Und jetzt?
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Zitat von "silvergreenneon"
Und jetzt?
wie was und jetzt
würde ebend interessieren ob du die scheiben so dunkel forne eingetragen hast oder so -
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dafür hats aber auch seinen preis :shock:
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50 Euro, 3 Punkte. Glastone ist auch verboten.
In der StVZO steht nix über Scheibenfolien.
Aber in den Erläuterungen zur StVZO steht ein Verweis auf VkBl. 86, 306 des BMV.
Und da steht drin, dass die durch Scheibenfolien an den vorderen Seitenscheiben zu erwartende Gefahr tatsächlich ein Erlöschen der ABE nach 19(2) Nr. 2 zur Folge hat.
50 Euro 3 Punkte.Zum Thema Beschichten:
Beschichtungen auf Fahrzeugscheiben KBA 412-150 Br1135
Das „Fluten“, egal auf welchen Scheiben (Front, vordern + hinteren Seiten und Heck) ist laut Auskunft des Bundes-Kraftfahrt-Amtes verboten. Die nach-träglichen Lackierungen auf Scheiben führen zum Erlöschen der Bauart-genehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Auch wenn der Tüv oder die Dekra dies einträgt. Nachfolgend lesen Sie die Mail, dass mir das KBA extra zu diesem Thema gemailt hat, um Klarheit in den Markt zu bringen.
Für Sicherheitsglas erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Allgemeine Bauartgenehmigungen [(ABG'en) (Prüfgrundlage TA Nr.29)] bzw. EG- (Prüfgrundlage Richtlinie 92/22/EWG) oder ECE-Typgenehmigungen (Prüfgrundlage ECE-Regelung 43). Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO). Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet. Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben. Eine ungültige Bauartgenehmigung kann im Rahmen der geltenden Vorschriften nur durch eine neue Bauartgenehmigung ersetzt werden. Einträge in die Fahrzeugpapiere über Teilegutachten reichen nicht aus, da diese keine Bauartgenehmigung ersetzen können. Hier könnte nur eine Bauartgenehmigungen im Einzelfall gemäß Fahrzeugteileverordnung (FzTV) Abschnitt 3 §11 Bauartgenehmigung im Einzelfall - Einzelgenehmigung - einen vorschriftenkonformen Ersatz schaffen. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Bauartgenehmigungen im Einzelfall liegt nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt, sondern bei den zuständigen Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden).
Schick ist so eine Folie auf jeden Fall. Bis zur Vorladung zur Zulassungsstelle - und Stillegung bei Nichtbefolgen.
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naja, so heiß isses dann doch net. die scheiben verlieren ihre bauartgenehmigung heißt es.
ich hab mit mehreren fahrzeugen diverser hersteller schon so einiges an tüv- (o.ä.) besuchen hinter mir. und ich weiß auch dass stets der preis über eintragung oder niederlage entscheidet. erst letzten monat 7.5*17 auf nen renault kangoo bekommen. die schleifen sobald zwei leute hinten sitzen und das fahrzeug ist oft im anhängerbetrieb tätig!!! 200€ und der tüv hatte auf einmal keinen grund mehr genauer nachzuprüfen :roll:
deshalb weiß ich was ich von dem ganzen eintragungsscheiß usw zu halten habe.
-meine scheiben sind mit gebäudefolie verklebt worden. sieht von außen echt aus wie ein spiegel. tüv, abe oder ähnliches? :lol: für was?
-mein offener sportluftfilter in verbindung mit der kaltluftanlage?? :lol:
-das xenonlicht?? :lol:
das hat die beim tüv alles keinen meter interessiert. also warum sollte ich hunderte von €€s in total unsinnige eintragungen stecken wenn sowieso der nächste typ von grün-weiß-ludwigshafen wieder dafür sorgen kann dass es ausgetragen wird...
nur zum spaß: beim ersten polizeibesuch mit dem neon wollten sie mich dafür drankriegen dass ich keinen mitteltopf habe :lol: :lol: :lol:
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Naja, das ist schon richtig was Jenni da schreibt. Dieses Thema hatten wir vor kurzer Zeit schonmal. Was eingetragen ist kann auch mal ganz schnell wieder ausgetragen werden. Hut ab vor dem TÜV oder Dekra Menschen der seinen Otto unter solche "Abnahmen" setzt denn wenn man es genau nimmt bewegt er sich auf verdammt dünnem Eis.
c-ya
René(heisst jetzt nicht, daß ich das ganze Gemache um die Abnahmen und Eintragungen jetzt für gut befinde :wink: )
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@rené: bin ja mit nem kumpel zusammen auch grad dabei ne kleine (hobby)werkstatt aufzuziehen. über einen freund sind wir an einen tüvprüfer gekommen der dann bei bedarf mal bei uns vorbeischaut. der fährt nen rs4 und is dementsprechend tuningfreundlich eingestellt. ein gemeinsamer freund hat ihm jetzt über obd2 das steuergerät angepasst. mal schauen was beim neon so geht. software ist dabei, habens nur noch net angeschlossen.
genau aus dem am anfang genannten grund halt ich nix von der eintragungsgehabe - je nach lust und laune des prüfers kannste die felgen behalten oder wegschmeißen. die gesetzeshelden in deutschland rechnen halt damit dass der kleine mann es sich net antun will sich mit den gebietskörperschaften azulegen.
ich hab bwl fachrichtung öffentliche wirtschaft studiert (naja fast, die woche die letzten prüfungen) und zum glück in der lage die gesetze so gut zu kennen dass ich mir von ordnungsamt, finanzamt, gewerbeamt und wie sie alle heißen nicht mehr so schnell ans bein treten lasse. und dementsprechend steh ich auch den ganzen eintragungen gegenüber
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