Das "der böse Blick" eintragungsfrei ist, weil er niemanden gefährdet, mag ich so nicht glauben.
Selbst wenn niemand zu Tode erschrickt (hoffentlich ) gehe ich persönlich eher davon aus, daß gemäß der üblichen deutschen Regelungswut nachzuweisen ist, daß die verbauten Teile das Splitter-/ Berst- oder was-auch-immer-Verhalten sowie die lichttechnischen Eigenschaften nicht verändern und deswegen, wie eigentlich auch alles andere fest verbaute, sehr wohl eine ABE oder Eintragung brauchen, die Du nicht hast, bzw. nicht so einfach kriegen wirst.
Daß es mitunter keinen interessiert steht auf einem anderen Blatt.