deute ich das richtig, die haben für hinten sogar rotes Blinklicht eingetragen?
us-deutsch TÜV und Vollabnahme, Umrüstung etc.
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unverständlicherweise - aber sehr geil!
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Nu genau. Scheinwerfer ohne LWR, rote Blinker, seitliche Leuchten, kleines Kennzeichen. Es gibt zwar gewisse Vorschriften aber auch Ausnahmegenehmigungen wenn der Umbauaufwand zu hoch ist. Selbst wenn es nicht eingetragen ist und der Hobel so durch die Abnahme geht, gibt es einen Genullten Fahrzeugschein und daran läßt sich z.B. bei einer Kontrolle oder TÜV eh nicht erkennen was am Fahrzeug original ist oder umgebaut wurde. Ich hab noch einige Beispiele mehr wo das so oder so ähnlich eingetragen ist.
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Mir schwant - SRT wäre leichter gewesen
SAK hat nix - nur Teile, TÜV-Süd nur Abgasgutachten bis 2000, DEKRA (Abgasdatenbank.de) hat nix für meinen ...
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motorcode ist doch der gleiche?
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Hmm, das ist jetzt blöd. Aber ok, der 2000er sollte ja baugleich dem 2003er sein. Keine Ahnung was für Baujahr du nun hast. Demnach ist Motor, ECU gleich und auch gleich dem der Europamodelle. Ich geb dir mal die Nummer von der Dekra Stelle Klettwitz / Lausitzring. Die können Abgasgutachten machen bzw. frag mal nach einem Preis. Den Rest der Vollabnahme kannst ja dann beim TÜV machen bzw. müßte man absprechen was mit welcher Ausnahmegenehmigung(en), siehe Anhänge der Kopien der Kfz-Briefe / Scheine, dort bei dir eingetragen werden kann.
035754 / 7344214
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Danke Dir, man ruft 800 € für´s Abgasgutachten auf :lol: :lol: :lol:
Da muß ich wohl noch weiter forschen. -
nene wend dich doch mal an klaus mach DAS !!!<<<<<<<<<<<<<
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800 klingt ja mal nicht so schlecht. Mir sind so Preise bei 1200 aufwärts geläufig. Jetzt würd ich Chrysler anrufen und mir irgendwas schriftliches geben lassen, daß Motor, ECU, Abgasanlage gleich den Europamodellen sind. Versuch ist es wert. Ich hab diese ganze Spielerei Vollabnahme einmal durch und hab schon damals beschlossen, daß ich sowas niemals mehr wieder tun werde. Ist einfach zuviel Stress und ziemlich kostenintensiv. Das muß man wahrlich nicht haben.
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gleich mit dem 2000er kann es schon aufgrund des NGC Steuergerätes nicht sein. Aber vielleicht hatten die 2003er Euromodelle ja das gleiche drin!
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Beides schon versucht, d.h. mit Klaus schon gesprochen. Wenn gar nichts geht, dann muß vermutlich ein SRT-Motor rein, dafür gibt´s wenigstens Gutachten :lol:
Chrysler habe ich vorhin auch mal angeschrieben. Ist zwar nicht 100% gleich, aber der von der Dekra meinte, man könnte vielleicht eine Bestätigung über das Abgasverhalten vom Hersteller kriegen, und das sollte vielleicht doch schon ziemlich gleich sein ...
Ansonsten muß ich wohl versuchen rauszukriegen, ob ein Umschreiben ohne Gutachten geht, wenn ein anderer EU-Staat das Auto schon begutachtet hat (also z.B. vielleicht ist das Prozedere in NL oder in PL weniger Gutachten-intensiv ) grrrrr
Oder doch eine "deutsche" Rohkarosse kaufen und alles da reinpflanzen :mrgreen: -
Oje, die Fahrzeugvollabnahmen
Ich bin, kuriert von diversen Forenbeiträgen, im Jahr 2008 mit der Corvette gleich nach Aachen zum Spezi gefahren, um genau so einen Mist zu vermeiden.
Die Komplettabnahme beim TüV Rheinland (danke nochmals, Jungs :D) kostete 800 €, es wurde alles eingetragen (inkl. rote Blinker, offener Luftfilter, schei*** lauter Borla-Anlage usw....) und ich konnte noch am selben Tag wieder von dannen fahren.
Leider ist die Gemeinde um den Neon zu klein, man wird wohl niemanden finden, der sowas mit diesen Autos ein paar mal durchgezogen hat.
Wünsch dir aber trotzdem viel Glück dabei -
Bevor ich lange suche ... wo muß/ darf die Nebelschlußleuchte eigentlich sitzen ? In der Mulde neben dem Kennzeichen hinten wäre eigentlich noch ein schöner Platz.
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<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.jokin.de/news/35/rueckleuchten.pdf">http://www.jokin.de/news/35/rueckleuchten.pdf</a><!-- m -->
Nebelschlussleuchte
Farbe: Rot
Nur zusammen mit Scheinwerfern, Nebelscheinwerfern oder
einer Kombination von beiden darf die Nebelschlussleuchte
einschaltbar sein; getrennt von ihnen muss sie sich ausschalten
lassen (eigener Schalter erforderlich!).
Eine gelbe Kontrollleuchte im Blickfeld des Fahrers muss anzeigen,
dass die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist.
Die StVO gebietet, dass die Nebelschlussleuchte nur benutzt
werden darf, wenn Nebel die Sichtweite unter 50 Meter sinken
lässt.Zur verpflichtenden Serienausstattung gehört die Nebelschlussleuchte
bei allen mehrspurigen Fahrzeugen mit Erstzulassung
seit dem 1. Januar 1991 und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit
über 60 km/h. Die Nachrüstung älterer Pkw bzw.
Anhänger ist erlaubt und empfehlenswert. Dann gilt:
• Eine oder zwei Nebelschlussleuchten sind zulässig.
• Anbauhöhe mindestens 25 cm (Leuchten-Unterkante) und
höchstens 100 cm (Oberkante) über der Fahrbahn.
• Abstand zu den Bremsleuchten mehr als 10 cm.
• Bei zwei Nebelschlussleuchten: Montage auf gleicher Höhe
und symmetrisch zur Fahrzeugmitte.
• Bei einer Nebelschlussleuchte: Montage in der Fahrzeugmitte
oder links von ihr. -
Ergo müßte der Anbauort am Kennzeichen (zumindest links davon) zulässig sein
Hatte eigentlich vor, die in meine neuen Rückleuchten zu integrieren, aber da hätten die 10cm nicht ganz eingehalten werden können.
Mal sehen. -
Was hat es denn mit den 10cm Abstand zu den Rückleuchten auf sich?
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege - beim 1st gen Neon sind sie doch auch ganz "normal" im Rücklicht integriert.... :roll: -
tjaaa, Hersteller dürfen sowas...
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Heißt ja auch, dass der Abstand zu den Bremsleuchten min 10 cm betragen muss und somit kann es trotzdem regelkonform im Rücklicht integriert sein.
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Hat jemand eine gute Idee für ein möglichst schmales Rückfahrlicht ? Gerne auch als LED, aber nicht gerade 3-stellig vorm Komma :oops:
Nebelschlußleuchten gibt´s ja einige, aber die Rückfahrleuchten sind eher rar... -
Kannste vergessen.
Mach TÜV mit nem Würfel und ansonsten verweise ich auf:<!-- l --><a class="postlink-local" href="http://www.neonowners.de/viewtopic.php?f=48&t=5425&start=19">viewtopic.php?f=48&t=5425&start=19</a><!-- l -->
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